Energieausweis

Verpflichtende Angabe bei Verkauf oder Vermietung

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Auf diese Weise soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, die Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.

Seit 2009 ist die Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäuden verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer (bzw. Makler) einzufordern. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter (auch Makler) den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.

Das zuvor genannte Gesetz wurde durch das Gebäudeenergiegesetz vom November 2020 ersetzt.

Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis auf Verlangen vorgezeigt werden. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Aus diesem Grunde kümmern wir uns gerne um die Besorgung eines gültigen Ausweises.